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ISO 20022: Machen Sie Ihren Auslandszahlungsverkehr zukunftssicher

Mit der ISO-Norm 20022 spricht der globale Zahlungsverkehr eine neue Sprache. Der neue Standard modernisiert Ihre Auslandstransaktionen. Für Unternehmen, die noch das DTAZV-Format nutzen und unstrukturierte Adressdaten pflegen, ist es nun Zeit zu handeln. Zusätzlich werden ältere SEPA-Dateiformate abgelöst und unter bestimmten Bedingungen strukturierte Adressangaben eingeführt. Prüfen Sie, ob Anpassungen in Ihren Zahlungsprozessen erforderlich sind. 

Information zur zeitlichen Verschiebung bei Formatänderungen

Die bisher für den 14. November 2026 vorgesehene verpflichtende Frist zur Umstellung der Adressdaten wurde bis auf Weiteres verlängert. Hintergrund ist, dass internationale Zahlungsverkehrsgremien kurzfristig entschieden haben, unter anderem die Migrationsfrist zur Umsetzung neuer Zahlungsnachrichten nach ISO 20022 zu verlängern. Das betrifft zum Beispiel die verpflichtende Nutzung von strukturierten Adressdaten sowie die geplante Abkündigung der Altformate aus den Bereichen SEPA-Zahlungsverkehr, Auslandsüberweisungen (DTAZV-Format) und Euro-Eilüberweisungen.

Ein neues Enddatum steht noch nicht fest. Abschließende Regelungen werden derzeit geprüft. Wir informieren Sie an dieser Stelle über neue Entwicklungen.

Sie sollten Ihre Umstellung jedoch wie geplant fortführen und weiterhin möglichst bis Anfang November 2026 abschließen. Einzelne Länder werden strukturierte Adressdaten zukünftig ab dem ursprünglichen Stichtag im November 2026 fordern und daher Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressdaten ablehnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • ISO 20022 ist ein internationaler Standard für Finanznachrichten. Das bisherige DTAZV-Format wird durch ein auf ISO 20022 basierendes XML-Nachrichtenformat ersetzt. Auslandszahlungen können dann nur noch im neuen Format eingereicht werden.
  • Es ändern sich außerdem bestimmte SEPA-Nachrichtenversionen, was System-Updates erforderlich macht.
  • Vollständig unstrukturierte Adressdaten können Sie künftig nicht mehr abgeben. Stellen Sie Ihre Systeme und Prozesse um, prüfen Sie Ihre Software-Versionen und bereiten Sie zum Beispiel Banking- und ERP-Systeme und Zahlungsdateien vor.

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Quelle: DZ BANK • Länge: 03:05 • Veröffentlicht: 15.07.2026

Was ist die ISO-Norm 20022?

Die ISO-Norm 20022 ist ein internationaler Standard für Datenaustausch im Finanzwesen. Sie definiert neue einheitliche XML-basierte pain-Formate. pain steht für „Payment Initiation“. Mit diesen einheitlichen Nachrichtenformaten werden strukturierte Daten für den weltweiten Zahlungsverkehr und andere Finanztransaktionen bereitgestellt. Die Daten fließen vom Absender bis zum Empfänger und zwischen den Banken.
Durch ISO 20022 sollen Zahlungsformate weltweit harmonisiert, die Datenqualität erhöht und Prozesse leichter automatisierbar werden.

Welche Systeme sind bei Unternehmen betroffen?

Grundsätzlich ist der komplette Zahlungsverkehr von der Umstellung der Formate betroffen. Besonders relevant ist die Änderung für Unternehmen, die Zahlungsaufträge als Datei erzeugen und an ihre Bank übertragen, zum Beispiel

  • alle Systeme, mit denen Sie Zahlungen elektronisch über EBICS oder FinTS einreichen,
  • Banking-Software,
  • Buchhaltungs- oder ERP-Systeme,
  • Zahlungsverkehrs- und Freigabeprozesse und
  • Adress- und Geschäftspartnerstammdaten.

Umstellung auf strukturierte und hybride Adressdaten

Bei Zahlungen mit Auslandsbezug werden im ISO-20022-Format – wie bisher – die Adressdaten der beteiligten Parteien angegeben. Die neuen Formate nutzen allerdings bevorzugt strukturierte Adressfelder. Das heißt, dass jede Adressangabe in einem dafür definierten Feld steht. Bei Adressen in Deutschland gehören beispielsweise der Name der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl, die Stadt und das Land jeweils in ein eigenes Feld.
Spätestens ab dem noch offenen Stichdatum akzeptieren Banken nur noch vollständig strukturierte oder hybride Adressangaben. Wir empfehlen Ihnen, vollständig strukturierte Adressdaten zu verwenden.

Beispiel für vollständig strukturierte Adressdaten mit den Pflichtfeldern „Stadt“ und „Land“

Vollständig strukturierte Adressdaten

Sie übermitteln alle Adressdaten, wie zum Beispiel Name, Straße oder Hausnummer, in den dafür vorgesehenen Feldern. Das stellt eine sehr effiziente Verarbeitung sicher.

 

Beispiel für hybride Adressbelegung mit den Pflichtfeldern „Stadt“ und „Land“

Hybride bzw. semi-strukturierte Adressbelegung

Sie übermitteln eine Kombination aus strukturierten Pflichtangaben, bestehend aus Namen, Stadt und Land, ergänzt um unstrukturierte Zusatzinformationen. Diese ergänzenden Angaben tragen Sie in Adresszeilen ein. Hier können Sie zum Beispiel die Straße und die Hausnummer eintragen. Sie dürfen allerdings nur zwei solcher Freitext-Zeilen verwenden. Zudem ist die doppelte Angabe von Informationen in strukturierten und Freitext-Zeilen nicht zulässig.

Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr

Es besteht für Unternehmen weiterhin Handlungsbedarf bei der Umstellung auf die aktuellen Zahlungsnachrichten nach ISO 20022, zum Beispiel zur Nutzung „strukturierter Adressdaten”.

Änderungen bei Adressdaten im SEPA-Zahlungsverkehr

Die Voraussetzungen, unter denen die Pflicht zur Übermittlung von Adressdaten bei SEPA-Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) greift, bleiben unverändert. Neu ist die Anforderung an das Format: vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert (hybrid) statt bisher unstrukturiert.

  • Empfohlen: Die Bezogenenadresse beziehungsweise Debitor-Adresse sollte bei SEPA-Lastschriften außerhalb des EWR ab dem 1. Cent vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert angegeben werden.

    Wichtig:
     Generell wird die Angabe von (semi-)strukturierten Adressen empfohlen, da die nationalen Besonderheiten und Anforderungen von Banken außerhalb des EWR variieren können.

  • Pflicht: Die Debitor-Adresse muss bei SEPA-Lastschriften außerhalb des EWR ab 1.000 Euro vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert angegeben werden.
    Keine Pflicht bei SEPA-/Echtzeitüberweisungen außerhalb des EWR.

    Wichtig:
    Werden – wie heute oft üblich – dennoch freiwillig Adressdaten mitgeliefert, müssen diese zukünftig zwingend vollständig strukturiert oder semi-strukturiert sein. Unstrukturierte Adressdaten führen zur Ablehnung des Zahlungsauftrags.

Änderungen bei SEPA-Zahlungsaufträgen

Innerhalb des heute schon genutzten ISO-20022-Standards steht ein Versionsupdate an. Mehr Informationen dazu finden Sie auch bei der Deutschen Kreditwirtschaft. Das Update wurde verschoben und die Einreichung ist bis zu dem neuen, noch nicht definierten Stichtag ausnahmsweise auch in den bisher genutzten älteren XML-Formaten möglich.

Ab dem noch offenen Stichdatum werden bei Zahlungsaufträgen ausschließlich folgende XML-Formate entgegengenommen:

  • Bei SEPA-Überweisung, Euro-Eilüberweisung, Echtzeitüberweisung: pain.001.001.09
  • Bei SEPA-Basis- und Firmenkundenlastschrift: pain.008.001.08
  • Die zugehörige Statusrückmeldung (Status Report) erfolgt jeweils im Format pain.002.001.10 (Auftragsart HAC). Pain.002 ist die ISO-20022-XML-Nachricht „CustomerPaymentStatusReport”, mit der die Bank Ihnen den Status eines zuvor eingereichten Zahlungsauftrags zurückmeldet.

Checkliste: In vier Schritten zur Umstellung auf ISO 20022

  1. Analysieren und planen: Identifizieren Sie die Systeme, die noch DTAZV-Dateien, ältere SEPA-Dateiversionen oder vollständig unstrukturierte Adressdaten erzeugen oder verarbeiten und daher umgestellt werden müssen. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre Schnittstellen und Freigabeprozesse. Prüfen Sie terminierte Aufträge und VEU-Aufträge, deren Ausführung oder vollständige Freigabe erst nach dem Stichtag vorgesehen ist. Erstellen Sie einen Zeitplan, mit dem Sie die Umstellung abschließen.
  2. Software aktualisieren: Kontaktieren Sie bei Bedarf die Anbieter Ihrer Banking-Software bzw. ERP-Systeme. Klären Sie, ab wann die notwendigen Updates zur Verfügung stehen, und planen Sie Zeit für Installation und Konfiguration ein.
  3. Adress- und Stammdaten prüfen und anreichern: Prüfen und vervollständigen Sie Ihre Stammdaten. Stellen Sie sicher, dass Sie die Adressen Ihrer internationalen Zahlungspartner strukturiert erfassen. Bereiten Sie sich in jedem Fall darauf vor, ergänzend zum Namen des Geschäftspartners mindestens auch die Pflichtfelder „Stadt“ und „Land“ anzugeben.
  4. Testen und umstellen: Planen Sie eine Testphase für die neuen Zahlungsdateien ein. Stimmen Sie mit Ihrem Systemanbieter die Umstellung rechtzeitig bis zum Ende der Frist am 14. November 2026 ab. 

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater bei der Volksbank Dettenhausen eG.

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FAQ zur ISO 20022

Was ist XML und warum ist es für die ISO-20022-Migration wichtig?

XML (Extensible Markup Language) ist eine Sprache, die Daten hierarchisch strukturiert. Sie speichert Daten in einem Format, das Menschen lesen und Maschinen verarbeiten können. Die ISO-20022-Formate basieren auf diesem XML-Schema. Das macht sie flexibel, erweiterbar und in verschiedenen Systemen automatisiert verarbeitbar.

Muss ich meine ERP-Anwendung oder Banking-Software anpassen?

Sprechen Sie kurzfristig mit Ihrem Systemanbieter über dessen Zeitplan oder informieren Sie sich auf den üblichen Wegen über die SEPA-Format-Updates. Für die vollständige ISO-20022-Implementierung im Auslandszahlungsverkehr und die Bereitstellung von strukturierten Adressdaten benötigen Sie je nach Systemlandschaft aufwändigere Umstellungen für Zahlungs- und Übertragungssysteme.

Wo finde ich Detailinformationen zum neuen Format?

Die Deutsche Kreditwirtschaft informiert über die jeweils aktuellen Datenformate.

Ab wann kann ich auf das pain.001-Format im Auslandszahlungsverkehr umstellen?

Das pain.001-Format zur Einreichung via EBICS wird von uns bereits unterstützt. Sie können mit der Umstellung ab sofort starten. Wir empfehlen, dass Sie ausreichend Zeit für Tests einplanen.

Was passiert, wenn ich meine Systeme nicht rechtzeitig auf die neuen SEPA-Formate umstelle?

Nach der Cut-off-Zeit am noch offenen Stichtag kann es zu zeitlich verzögerten Abweisungen kommen. Das gilt auch für bereits terminierte Zahlungen. Schließen Sie daher die Systemumstellung rechtzeitig davor ab, um Zahlungsverzögerungen oder -abweisungen zu vermeiden.

Sind auch die elektronischen Kontoinformationsformate wie Kontoauszüge von einer Umstellung betroffen?

Die Umstellung der MT-Nachrichtenformate auf die camt-Formate (camt.052 für Vormerkposten, camt.053 für Umsatzinformationen und camt.054 für Sammeldateien) ist bereits zum November 2025 bei allen Firmenkundinnen und -kunden umgesetzt worden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: wenn Sie die MT940-Umsatzinformationen nicht gemäß dem Standard der Deutschen Kreditwirtschaft, sondern gemäß dem Swift-Standard senden oder empfangen, gilt eine verlängerte Frist bis November 2028.

  • Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026.