Information zur zeitlichen Verschiebung bei Formatänderungen
Die bisher für den 14. November 2026 vorgesehene verpflichtende Frist zur Umstellung der Adressdaten wurde bis auf Weiteres verlängert. Hintergrund ist, dass internationale Zahlungsverkehrsgremien kurzfristig entschieden haben, unter anderem die Migrationsfrist zur Umsetzung neuer Zahlungsnachrichten nach ISO 20022 zu verlängern. Das betrifft zum Beispiel die verpflichtende Nutzung von strukturierten Adressdaten sowie die geplante Abkündigung der Altformate aus den Bereichen SEPA-Zahlungsverkehr, Auslandsüberweisungen (DTAZV-Format) und Euro-Eilüberweisungen.
Ein neues Enddatum steht noch nicht fest. Abschließende Regelungen werden derzeit geprüft. Wir informieren Sie an dieser Stelle über neue Entwicklungen.
Sie sollten Ihre Umstellung jedoch wie geplant fortführen und weiterhin möglichst bis Anfang November 2026 abschließen. Einzelne Länder werden strukturierte Adressdaten zukünftig ab dem ursprünglichen Stichtag im November 2026 fordern und daher Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressdaten ablehnen.