Liebe Firmenkundinnen und Firmenkunden,
bislang haben wir Sie als unsere Kunden noch nicht über mögliche Finanzhilfen und Fördermittel im Rahmen der aktuellen Corona-Krise informiert, da wir täglich auf entsprechende Informationen seitens des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland gewartet haben. Seit dem 16. März 2020 arbeiten wir an praktikablen und schnellen Lösungen für Ihre Unterstützung, doch ohne genaue Details wollten wir keine Informationen weitergeben. Am gestrigen Tag, Montag 23. März 2020, sind nun endlich die Informationen veröffentlicht worden. Endlich, weil diese bereits zum Freitag, 20. März 2020 fest angekündigt waren. Die „großartig“ seitens der Politik angekündigten Finanzhilfen sind in unseren Augen mehr als enttäuschend. Machen Sie sich gern im Folgenden selbst ein Bild darüber. Seien Sie versichert, dass wir dem Genossenschaftlichen Grundgedanken folgend, Kunden und Mitglieder zu unterstützen, auch in der aktuellen Krisensituation im Besonderen versuchen gerecht zu werden.
Grundsätzlich gibt es aktuell 2 Arten von Finanzhilfen. Einmal die Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg und des Bundes sowie die Förderkredite der L-Bank und der KfW.
1.) Sofort-Hilfe-Programm des Landes Baden-Württemberg (Stand: 23. März 2020)
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Einen Haken hat das Programm: Unternehmen bis 5 Beschäftigte müssen aus der selbstständigen Tätigkeit mindestens zu 30% des Nettoeinkommens des Haushalts beitragen.
Die Beantragung erfolgt über die für Sie zuständigen Industrie- und Handwerkskammern, auch Freiberufler und kammerlose Unternehmen stellen dort Ihre Anträge. Eine Antragsstellung erfolgt somit nicht über uns und wird erst ab Mittwoch Abend 25. März 2020 über einen vollelektronischen Antragsprozess möglich sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums:
2.) Erweiterte Maßnahmen für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe („Härtefallfonds“) der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 23. März 2020)
Die Bundesregierung bereitet derzeit weitere Maßnahmen zur Unterstützung insbesondere von Solo-Selbstständigen und Kleinstbetrieben vor, denen das Kurzarbeitergeld nicht hilft und Liquiditätshilfen nicht in allen Fällen die richtige Unterstützung liefern können. Gemäß Herrn Wirtschaftsminister Altmaier soll auch hier bis Mitte dieser Woche (25.-26. März 2020) Klarheit herrschen, wie und wo das Programm beantragt werden kann.
Anbei der Link zum Bundeswirtschaftsministerium:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894
Eckpunkte zur Soforthilfe siehe rechts (Wichtige Unterlagen).
3.) Kreditangebote der KfW (Förderinstitut des Bundes)
Es kommen im Rahmen des Sonderprogramms der KfW 2 Förderdarlehen in Betracht. Diese richten sich nach dem Alter des Unternehmens. Die Zinssätze liegen gem. der KfW zwischen 1,00 und 1,46% p.a. Es sind 2 Laufzeit-Varianten möglich, 2 Jahre endfällig und 5 Jahre mit vollständiger Tilgung über die Laufzeit. Einen Überblick erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Anmerkung seitens Ihrer Volksbank Dettenhausen eG:
Hierbei ist besonders zu beachten, dass das Darlehen bei Fälligkeit zurückbezahlt sein muss; entweder in einer Summe am Ende der Laufzeit oder durch Regeltilgung über 5 Jahre. Sondertilgungen während der Laufzeit sind kostenpflichtig. Allein das ist kaum akzeptabel.
4.) Kreditangebote der L-Bank (Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg) und der Bürgschaftsbank baden-Württemberg
Die L-Bank bietet Ihre klassischen Förderprogramme an. Leider ohne zusätzliche Zinsvergünstigungen, jedoch mit einer geringeren Anforderung an einzureichende Unterlagen und mit längeren Laufzeitmöglichkeiten. Hier möchten wir nur auf den Liquiditätshilfekredit eingehen. Informationen zum Liquiditätskredit der L-Bank erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
LBank Faktenblatt siehe rechts (Wichtige Unterlagen).
5.) Unterstützung durch Ihre Volksbank Dettenhausen eG
Falls aus Liquiditätsgründen benötigt, können Sie ab sofort eine Tilgungsaussetzung Ihrer „gewerblichen Darlehen“ vorläufig bis zum 30. Oktober 2020 bei uns im Hause beantragen. Darüber hinaus möchten wir Sie als unsere Hausbank weiterhin Bestens unterstützen und gehen gern auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ein.
6.) Grundsätzliches zur einer möglichen Finanzierungsanfrage:
Die Förderinstitute und wir benötigen im Zuge der Antragsbearbeitung diverse Informationen, welche wir Ihnen in der Checkliste zusammengestellt haben. Bitte lassen Sie uns die beiliegende Checkliste ausgefüllt und unterschrieben über Ihr elektronisches Postfach im Onlinebanking oder per-Email wieder zukommen. Gegebenenfalls benötigen wir im Rahmen der Antragsstellung weitere Unterlagen von Ihnen; diese werden wir dann gesondert anfordern.
Checkliste-Liquiditätshilfe siehe rechts (Wichtige Unterlagen).
Bitte beachten Sie grundsätzlich auch weitere, aktuelle Informationen auf unserer Homepage.
Aufgrund der aktuellen Situation und der entsprechend hohen Anzahl an Kundenanfragen kann es zu Verzögerungen unserer Antworten kommen. Wir bitten Sie, uns Ihre Anliegen soweit als möglich bevorzugt über Ihr Postfach im Onlinebanking oder per E-Mail an marcus.cach@volksbank-dettenhausen.de zukommen zu lassen.
Wir sind weiterhin in vollem Einsatz für Sie da und werden Sie schnellstmöglich unterstützen.
Freundliche Grüße
Ihre Volksbank Dettenhausen eG